Mädchen*politik

erstellt von Ulrike Sammet im Dezember 2022
letzte Aktualisierung: 03.04.2024

Mädchen*arbeit hat immer eine doppelte Zielsetzung. Sie stärkt Mädchen* und junge Frauen* in ihrer Selbstbestimmung und unterstützt sie bei der Erweiterung ihrer individuellen Handlungsmöglichkeiten. Und sie setzt sich für die Belange und Lebenssituationen von Mädchen* und jungen Frauen* in Politik und Öffentlichkeit ein.

Dieses als Mädchen*politik bezeichnete Engagement wirkt in bestehende Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe sowie in die Fachöffentlichkeit hinein. Es ist die Aufgabe mädchen*politischen Handelns, das Wissen um die Lebensrealitäten von Mädchen* und jungen Frauen* in politische Debatten und fachliche Diskurse hineinzutragen. Es ist wichtig, entscheidungstragende Personen und Stellen für die gesellschaftlichen Verhältnisse zu sensibilisieren, in denen Mädchen* aufwachsen. Damit können Veränderungen angezustoßen, Rahmenbedingungen verbessert sowie Einschränkungen abgebaut werden.

Seit der Entstehung der Mädchen*arbeit in den 1970er Jahren nutzen Akteur*innen der Mädchen*arbeit verschiedene mädchen*politische Instrumente, um diese Ziele zu erreichen. Häufige Formen sind die Vernetzung in Arbeitskreisen, die Entwicklung von Leitlinien, die Erarbeitung von Qualitätsstandards, die Ausgestaltung mädchen*gerechter Konzepte der Jugendhilfeplanung, ein Sitz im Jugendhilfeausschuss oder Öffentlichkeitsarbeit. Der fachpolitische Erfolg der einzelnen Instrumente lässt sich nicht pauschal bemessen, sondern ist von örtlichen, zeitlichen, personellen und inhaltlichen Rahmenbedingungen abhängig.

Generell unterliegt das Arbeitsfeld der Mädchen*arbeit einem starken Legitimationsdruck. Es ist durch ein hohes Maß an Beliebigkeit gekennzeichnet, das dazu führt, dass Mädchen*arbeit in vielen Fällen strukturell nicht ausreichend abgesichert ist, beispielsweise durch verbindliche Arbeitsplatzbeschreibungen, personelle Ressourcen oder finanzielle Mittel. Die Suche nach guten Wegen ist deshalb oft ein zentraler Teil der fachlichen Weiterentwicklung.

Im Folgenden werden einzelne mädchen*politische Instrumente und Wirkungsfelder ausführlicher dargestellt.

Vernetzung auf kommunaler und regionaler Ebene

Vernetzung spielt schon immer eine wichtige Rolle. Vernetzungsstrukturen sorgen für die inhaltliche Weiterentwicklung des Arbeitsfeldes, ermöglichen die Interessensvertretung und engagieren sich für den Aufbau und den Erhalt eigener Strukturen, z. B. von Personalstellen, Fördermitteln oder Räumen.

Mädchen*arbeitskreise, -arbeitsgemeinschaften oder -netzwerke sind Zusammenschlüsse zum Informationsaustausch und zur Vernetzung, zur kollegialen Beratung und Qualifizierung und zur fachpolitischen Einmischung. Das Besondere ist, dass hier oftmals Personen aus unterschiedlichen Handlungsfeldern und mit verschiedenen Backgrounds kooperieren, z.B. Akteur*innen der freien und der öffentlichen Trägern der Jugendhilfe, aus den Schulen, den Trägern feministischer Mädchen*arbeit, aus dem Gesundheitsbereich oder dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt.

Manche Arbeitskreise, vor allem die, die ihre Wurzeln in der Offenen Jugendarbeit haben, blicken bereits auf eine 40- bis 50-jährige Geschichte zurück. Die größte Gründungswelle fand in den 1990er Jahren statt. Dabei besteht ein starker Zusammenhang zum Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII), das in den neuen Bundesländern 1990 und in den alten Bundesländern 1991 in Kraft getreten ist. Die gesetzliche Maßgabe, dass – so lautete die damalige Formulierung – bei der Ausgestaltung der Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe „die unterschiedlichen Lebenslagen von Mädchen und Jungen zuberücksichtigen, Benachteiligungen abzubauen und die Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen zu fördern“ (SGB VIII, § 9, Absatz 3) sind, stellte einen Meilenstein für die Entwicklung der Mädchen*arbeit dar. Der Paragraph wurde 2021 um transidente, nichtbinäre und intergeschlechtliche junge Menschen erweitert. Er stellt die zentrale Rechtsgrundlage für eine geschlechtergerechte Gestaltung von Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe dar und schreibt vor, dass eine Jugendhilfestruktur, die sich für Geschlechtergerechtigkeit stark macht, eine wichtige Querschnittsaufgabe ist.

Der Weltmädchen*tag am 11. Oktober ist ein wichtiger Anlass für die Gründung von Mädchen*arbeitskreisen, die sich erst in den letzten Jahren neu entstanden sind. Er wurde von den Vereinten Nationen 2011 zum Internationalen Tag erklärt. Auch die Weiterentwicklung geschlechtergerechter Pädagogik, die stärker eine antidiskriminierende und intersektionale Haltung in Bezug auf Kategorien wie Vielfalt von Geschlecht und sexueller Orientierungen in den Fokus rückt, führt zu Neugründungen von Arbeitskreisen, in denen das Thema Mädchen*arbeit fachlich implementiert ist.

Allen Arbeitskreisen gemeinsam ist das Anliegen der Teilnehmenden, sich untereinander kennen zu lernen, zu vernetzen und auszutauschen. Dabei geht es um den persönlichen Kontakt zu anderen Kolleg*innen in der Region, um das Wissen über Beratungs- oder Fachstellen, die bei Fragen im Arbeitsalltag hinzugezogen werden können, um Anregungen und Ideen für die eigene Praxis und um persönlichen Erfahrungsaustausch. Fast alle Arbeitskreise organisieren darüber hinaus gemeinsam Aktionen oder Projekte, die sich an Mädchen* und junge Frauen* richten, beispielsweise regionale Mädchen*aktionstage. Qualifizierung, konzeptionelle Weiterentwicklung und Fortbildung sind ein weiterer Arbeitsschwerpunkt. Die dafür gewählten Arbeitsformen reichen von kollegialer Beratung über Inhouse-Schulungen bis hin zu öffentlich ausgeschriebenen Fachtagen. Manche Arbeitskreise laden externe Referent*innen ein oder organisieren gemeinsame Fortbildungen, um sich zu qualifizieren. Durch den gegenseitigen Austausch sind Mädchen*arbeitskreise auch wichtige Orte der Selbstvergewisserung über die eigene pädagogische Haltung sowie die Ziele und Aufgaben von Mädchen*arbeit. Das Themenspektrum berührt alle Aspekte des Aufwachsens und der unterschiedlichen Lebenslagen von Mädchen* und jungen Frauen*, beispielsweise den Umgang mit Diskriminierung, das Aufwachsen im ländlichen Raum, die Berufsorientierung, sexuelle und geschlechtliche Vielfalt, psychische Erkrankungen, selbstverletzendes Verhalten, Gewalt unter Gleichaltrigen, Mobbing oder Kampagnen gegen Sexismus.

Wie viele Arbeitskreise es bundesweit gibt, wird zentral nicht erhoben und hängt vom Engagement und den strukturellen Rahmenbedingungen der Beteiligten vor Ort ab. In manchen Regionen gibt es mehrere Vernetzungsstrukturen gleichzeitig. Große öffentliche oder freie Träger haben zum Teil eigene Mädchen*arbeitskreise, während es zusätzlich einen regionalen Zusammenschluss gibt. Manchmal existieren auch eigene Arbeitskreise zu bestimmten Themen, beispielsweise zur Situation von Mädchen* in stationären Jugendhilfeeinrichtungen. In Einzelfällen gibt es getrennte Arbeitskreise für die Praxis und die Politik, also zum fachlichen Austausch und zur kollegialen Vernetzung auf der einen und zur fachpolitischen Einflussnahme auf der anderen Seite.

Die überwiegende Mehrzahl der Arbeitskreise ist in den Verdichtungsräumen oder deren Randzonen angesiedelt, während eine strukturierte Netzwerk- und Lobbyarbeit jenseits urbaner Räume oftmals fehlt.

Arbeitskreise der Mädchen*arbeit bieten die Chance zur Vernetzung, zur fachlichen Weiterqualifizierung und zur fachpolitischen Einflussnahme. So wichtig diese Organisationen zur Bündelung der Fachkompetenz von Mädchen*arbeit sind, so sehr haben sie in der Praxis auch Herausforderungen zu meistern. Viele Vernetzungsstrukturen kämpfen mit fehlenden zeitlichen sowie finanziellen Ressourcen, schwindenden Mitgliederzahlen oder der Erfahrung, dass Mädchen*arbeit zu wenig gewollt ist. Kolleg*innen, die schon lange dabei sind, zeigen sich mancherorts frustriert, dass Mädchen*arbeit trotz ihres anhaltenden Engagements wenig strukturell abgesichert ist. Kolleg*innen, die neu hinzukommen, vermissen den Schwung oder die Anschlussfähigkeit an aktuelle Diskurse und ziehen sich schnell wieder zurück.

Für die Zusammenarbeit ist es deshalb von großer Bedeutung, sich immer wieder den hohen Grad an Selbstorganisation bewusst zu machen, der hinter zahlreichen Strukturen mädchen*politischer Vernetzung steht. Die Verständigung über die Ziele des Zusammenschlusses, die aktive Einbeziehung und Einarbeitung neuer Mitglieder und die fortlaufende Anpassung der Arbeitsstruktur an die Ressourcen und Bedürfnisse der Teilnehmenden sind manchmal anstrengende, aber notwendige Prozesse, um Zusammenschlüsse am Laufen zu halten. Klare Zielsetzungen, verbindliche Absprachen und verantwortliche Zuständigkeiten erleichtern die Zusammenarbeit. Und manchmal motiviert auch der Blick auf den Erfolge: eine gelungene Aktion, eine gut platzierte Stellungnahme oder neu erkämpfte Fördermittel machen Mut und Lust, weiter zu machen.

Zusammenschlüsse auf Landesebene

Seit den 1990er Jahren gibt es in den meisten Bundesländern Zusammenschlüsse der Mädchen*arbeit und -politik. Sie verbinden Arbeitskreise, Einrichtungen, Träger und Fachkräfte, die einen Bezug zum jeweiligen Bundesland haben.

Die unterschiedlichen Rahmenbedingungen, fachpolitischen Voraussetzungen und Trägerlandschaften der einzelnen Länder haben einen großen Einfluss darauf, wie die landesweiten Zusammenschlüsse der Mädchen*arbeit ausgestaltet und institutionell angedockt sind. Untereinander unterscheiden sie sich gravierend durch die ihnen zur Verfügung stehenden Ressourcen, ihren Absicherungsgrad und ihre Verankerung in den Jugendhilfestrukturen. Manche von ihnen arbeiten im lockeren Verbund, andere mit festen Mitgliedsstrukturen. Nur wenige Landesarbeitsgemeinschaften erhalten regelmäßige Zuschüsse für Personal- und Sachkosten so wie die in Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen oder Sachsen. Häufig bildet unbezahltes Engagement eine wichtige Basis für den Erhalt, beispielsweise in Hessen, Niedersachsen oder Bayern. In einzelnen Fällen wie in Thüringen oder Mecklenburg-Vorpommern konnten bereits geschaffene Strukturen unter diesen Umständen nicht gehalten werden und sind aktuell nicht mehr existent. In manchen Bundesländern übernehmen Fachstellen der Wohlfahrtsverbände Teile der landesweiten Organisation und Vernetzungsarbeit, z. B. im Saarland. Woanders sind sie bei den Landesjugendringen angedockt, so etwa in Schleswig-Holstein. Die strukturelle Vielfalt macht die Abhängigkeit mädchen*politischer Vernetzung von sich bietenden Nischen, Möglichkeiten und Ressourcen deutlich.

Inhaltlich lassen sich im Wesentlichen vier Arbeitsbereiche ausmachen, die von zentraler Bedeutung sind. Erstens geht es unter dem Schlagwort der Vernetzung um landesweite und trägerübergreifende Kontakte, Wissenstransfer, kollegialen Austausch und Vermittlung von Informationen. Zweitens finden Fachdiskussionen und Qualifizierung in Form von Fachveranstaltungen und Veröffentlichungen statt. Dieser Punkt beinhaltet auch die Entwicklung fachlicher Standards für eine geschlechterreflektierende Kinder- und Jugendhilfe, einen Raum für die Reflexion des pädagogischen Alltags in der Arbeit mit jungen Menschen und für eine mädchen*politische Standortbestimmung. Drittens leisten die Landesarbeitsgemeinschaften fachpolitische Lobby- und Gremienarbeit und erarbeiten Stellungnahmen. Sie sind beispielsweise im Kontakt mit Ministerien, Landtagsabgeordneten sowie weiteren jugend- oder frauen*politischen Kooperationspartner*innen. Viertens setzen sie innovative Projekte auf Landesebene um, die neue Impulse für die Arbeit mit Mädchen* und jungen Frauen* geben. Ein Beispiel hierfür ist das in Anbindung an die LAG Mädchen* und junge Frauen* in Sachsen e.V. gestartete Projekt SISTERS*, das sich zum Ziel gesetzt hat, Empowerment-Strukturen für Mädchen* und junge Frauen* of Color im ländlichen Raum Sachsens zu etablieren. Auch die bundesweite Fachzeitschrift BEM - Betrifft Mädchen, die von der LAG Mädchen*arbeit in NRW e.V. herausgegeben wird, oder die Genderqualifizierungsoffensive der LAG Mädchen*politik Baden-Württemberg, die Qualifizierungsvorhaben im Bereich Genderpädagogik, Vielfalt von Geschlecht sowie sexueller Orientierung und Antidiskriminierung umsetzt, sind beispielhaft zu nennen.

Bundesweite Vernetzung: die BAG Mädchen*politik e.V.

Die Gründung der Bundesarbeitsgemeinschaft Mädchen*politik e.V. wurde durch einen finanziellen Innovationsschub kurz nach der Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten begünstigt. Zwischen 1991 und 2000 standen durch das Modellprogramm „Mädchen in der Jugendhilfe“ umfangreiche finanzielle Mittel für den Auf- und Ausbau der Mädchen*arbeit zur Verfügung. Zahlreiche innovative Praxisprojekte sowie Koordinierungsstellen zum Aufbau von Mädchen*arbeit wurden eingerichtet - zumindest für die Dauer der Programmlaufzeit, denn der Abbruch der Finanzierung stellte ein jähes Ende für die neu geschaffenen Einrichtungen dar (vgl. Wallner 2019). Ungeachtet dessen entstanden durch die finanzielle Förderung in den 1990er Jahren erstmals bundesweite Strukturen. Engagierte Fachfrauen* und Expertinnen aus der Wissenschaft stellten Überlegungen an, wie die gewachsene Kooperation verstetigt werden könnte. Von zentraler Bedeutung war, dass von Anfang an auch Vertreterinnen der Mädchen*arbeit aus den neuen Ländern in diesen Prozess einbezogen waren (vgl. Häfner 2009). Nach mehreren Vortreffen erfolgte die Gründung der Bundesarbeitsgemeinschaft Mädchen*politik 1999 in Dresden.

Um Autonomie zu gewährleisten, wurde die Rechtsform eines gemeinnützigen Vereins angestrebt und umgesetzt. Die landesweiten Zusammenschlüsse haben bis heute innerhalb der BAG Mädchen*politik e.V. mehr Stimmrechte als Bundesverbände oder Fachfrauen*, die ebenfalls Mitglied werden können, um die Vernetzungsstrukturen der Mädchen*arbeit auf Länderebene zu stärken.

Nach innen bildet die BAG Mädchen*politik über Kooperation und Vernetzung ihrer rund 45 Mitglieder ein breites Bündnis. Nach außen vertritt sie mädchen*politische Interessen auf Bundesebene. Sie berät die Politik und macht Lobbyarbeit für ihre Mitglieder. Auf fachlicher Ebene ist sie ein Forum für die Weiterentwicklung der feministischen Arbeit mit Mädchen* und jungen Frauen*. Sie überprüft konzeptionelle Ziele im Hinblick auf gesellschaftspolitische Herausforderungen und initiiert Weiterentwicklung.

Ihre Ziele verfolgt die BAG Mädchen*politik mit Ausdauer und Erfolg. Ihre Geschichte steht stellvertretend für viele andere Initiativen und Arbeitsstrukturen der Mädchen*arbeit: Sie basiert auf dem Engagement einzelner Personen, die sich unentgeltlich einsetzen, um die Arbeit des Vereins aufrecht zu erhalten und mädchen*politische Belange zu vertreten. Alle Bemühungen, eine Geschäfts- oder Fachstelle gefördert zu bekommen, laufen bislang ins Leere. Die BAG Mädchen*politik e.V. arbeitet von Beginn an ohne hauptamtliches Personal und erhält keine strukturelle Förderung. Lediglich Veranstaltungen und Veröffentlichungen werden bisher durch den Kinder- und Jugendplan des Bundes abgedeckt (vgl. Wallner 2019). Vor dem Hintergrund dieser schwachen strukturellen Rahmenbedingungen kann sie mit Stolz auf ihre Arbeitsergebnisse blicken. Seit 2002 gibt sie eine eigene Schriftenreihe heraus, in der aktuelle Themen der Mädchen*arbeit diskutiert werden. Jährlich organisiert die BAG Mädchen*politik eine mehrtägige bundesweite Fachtagung sowie eintägige Veranstaltungen. Sie ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendhilfe (AGJ), in der National Coalition, die sich für die Einhaltung von Kinderrechten einsetzt, und im Deutschen Frauenrat. Seit 2013 betreibt sie in Kooperation mit der BAG Jungen*arbeit e.V. die Jugend-Gender-Plattform „meinTestgelände“ und sie unterstützt die nationale Initiative Klischeefrei.

Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII

Die Vernetzungslandschaft der Mädchen*arbeit ergibt insgesamt ein sehr heterogenes Bild. Vernetzung als Qualitätsstandard der Jugendhilfe ist für viele Kolleg*innen der Mädchen*arbeit etablierte Praxis und integraler Bestandteil ihrer Arbeit. Unter dem Motto „Mädchen*arbeit ist immer auch Mädchen*politik“ initiieren sie politische Auseinandersetzungen um die Verteilung von Ressourcen und setzen sich dafür ein, dass ausreichend Zeit, Personal, Raum und Geld in der Jugendhilfe der Arbeit mit Mädchen* und jungen Frauen* zu Gute kommt. Gleichzeitig haben sie mit fehlender Anerkennung und Verbindlichkeit zu kämpfen. Während Mädchen*arbeit in einer Stadt einen zentralen Stellenwert haben kann, ist sie im Nachbarort möglicherweise gar kein Thema oder wird nur punktuell durch einen jährlichen Aktionstag umgesetzt. Häufig existieren Leerstellen in der Zusammenarbeit und dem Austausch zwischen Verwaltung, pädagogischer Praxis und Wissenschaft. In vielen Fällen fehlen gemeinsame Organisationsstrukturen. Immer wieder passiert es, dass bereits Etabliertes von heute auf morgen wegbricht, wenn beispielsweise bei einem Stellenwechsel die erfolgreiche Fortführung der Mädchen*arbeit vom Zufall der Nachbesetzung abhängt (vgl. Pohlkamp 2020). Um diesem „Zustand des ‚free-floating‘“ (vgl. FUMA 1998) etwas entgegen setzen zu können, gab und gibt es umfangreiche Bemühungen, mädchen*politische Strukturen stärker institutionell zu verankern und Verbindlichkeiten zu erhöhen.

Eine Möglichkeit dafür stellen Arbeitsgemeinschaften der Mädchen*arbeit nach § 78 SGB VIII als Sonderform mädchen*politischer Zusammenschlüsse dar. Der § 78 enthält das Gebot an die öffentlichen Jugendhilfeträger, „die Bildung von Arbeitsgemeinschaften anzustreben, in denen neben ihnen die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe sowie die Träger geförderter Maßnahmen vertreten sind. In den Arbeitsgemeinschaften soll darauf hingewirkt werden, dass die geplanten Maßnahmen aufeinander abgestimmt werden und sich gegenseitig ergänzen“.

Welche aufgabenfeldbezogenen Arbeitsgemeinschaften die Jugendämter auf dieser Rechtsgrundlage einrichten, unterscheidet sich von Ort zu Ort. Auch existiert in der Praxis keine einheitliche Erscheinungsform. Arbeitsgemeinschaften zur Mädchen*arbeit mit einer Anerkennung nach § 78 existieren sowohl in kreisfreien Städten, auf Landkreisebene oder auf Länderebene wie in Sachsen-Anhalt oder Schleswig-Holstein. Insgesamt ist ihre Anzahl bundesweit eher gering. Der Landesarbeitsgemeinschaft Mädchen*politik Baden-Württemberg sind beispielsweise bei insgesamt 44 Stadt- und Landkreisen im gesamten Flächenland nur fünf kommunale Arbeitsgemeinschaften zur Mädchen*arbeit bekannt, die eine Anerkennung nach § 78 haben.

In der Regel besteht eine enge Anbindung an den Jugendhilfeausschuss oder an die Jugendhilfeplanung. Ein Kontroll- oder Mitwirkungsrecht bei der Durchführung von Aufgaben des öffentlichen Trägers haben die Arbeitsgemeinschaften jedoch nicht.

Die Anerkennung eines Arbeitskreises nach § 78 bietet die Chance, die Themen der Mädchen*arbeit auf politischer Ebene mit höherer Verbindlichkeit zu verankern. Die Anerkennung kann aber auch den Verlust von Freiheit und Offensivität bedeuten, so dass vor Ort immer abgewogen werden muss, welche Chancen die Anerkennung letztlich bietet und welche Art der Einflussnahme sie verspricht. Denn auch unabhängig einer formalen Anerkennung bleiben Möglichkeiten, institutionalisierte Wege der jugendpolitischen Mitmischung zu nutzen. So gibt es in der Praxis z.B. Arbeitskreise der Mädchen*arbeit, die von Zeit zu Zeit einen Bericht im Jugendhilfeausschuss geben können, ohne dort einen festen Sitz zu haben.

Kommunale Leitlinien der Mädchen*arbeit

Leitlinien sind Dokumente mit dem Ziel, Verbindlichkeit über Standards von Mädchen*arbeit zu erreichen, die eigene Arbeit strukturell abzusichern sowie die Kinder- und Jugendhilfe zu qualifizieren.

Die ersten Leitlinien zur Förderung der Mädchen*arbeit wurden 1994 in Frankfurt am Main vom Jugendhilfeausschuss und ein Jahr später durch den Magistrat der Stadt verabschiedet. Die Stadt war damit bundesweit die erste, die den Grundsatz der Gleichberechtigung, wie er im § 9, Absatz 3 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes verankert worden ist, konkret ausgestaltet und umgesetzt hat. Mit den „Frankfurter Leitlinien zur Förderung der Mädchenarbeit in der Kinder- und Jugendhilfe" sind erstmals praxisnahe Voraussetzungen und verpflichtende Bedingungen geschaffen worden, die zum Ziel haben, Mädchen* und junge Frauen* an den Maßnahmen und Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe gerecht und gezielt zu beteiligen. Ein Effekt dieser Leitlinien ist z.B. die im städtischen Frauenreferat angesiedelte Fachstelle Mädchenpolitik, die über personelle und finanzielle Ressourcen für dieses Aufgabengebiet verfügt.

Wie viele Leitlinien oder vergleichbare Dokumente aktuell existieren, ist schwer zu ermessen. Eine Erhebung aus dem Jahr 2001 geht davon aus, dass zu diesem Zeitpunkt in der Bundesrepublik ca. 25 bis 30 Dokumente dieser Art vorlagen (vgl. FUMA 2001). Offen bleibt, wie viele davon Niederschlag in der Ausgestaltung der örtlichen Kinder- und Jugendhilfe finden. Es ist anzunehmen, dass Leitlinien zwar verabschiedet worden sind, aber anschließend „in den Schubladen der kommunalen Bürokratie“ (Wallner 2009, S. 34) verschwunden sind.

Gleichzeitig gibt es Kommunen mit Leitlinien, die bereits in den 1990er Jahren verabschiedet worden sind und auf deren Grundlage bis heute erfolgreich gearbeitet wird. Ein Beispiel ist die Stadt Freiburg im Breisgau, wo es seit 1998 Leitlinien zur Mädchen*arbeit gibt. Erst nach einer langen Durststrecke ohne finanzielle Mittel ist es den Akteur*innen der Mädchen*arbeit 2017 gelungen, eine städtische Finanzierung für die Geschäftsstelle der AG Mädchen* in der Jugendhilfe zu erkämpfen. Sie ist seitdem an einen freien feministischen Träger angebunden. Mit diesem bedeutsamen Schritt der Bereitstellung finanzieller Mittel konnte die systematische mädchen*politische Arbeit intensiviert und zentrale Aktivitäten im Rahmen der Leitlinien aufgenommen werden.

Es gibt auch Kommunen, die ihre Leitlinien fortlaufend aktualisieren und neueren fachlichen Entwicklungen anpassen, z.B. die Landeshauptstadt Stuttgart. Dort sind im Jahr 2018 bestehende Dokumente zu den jetzt aktuellen „Leitlinien der Kinder- und Jugendhilfe zur geschlechtersensiblen Arbeit mit Mädchen*, Jungen* und lsbttiq-Kindern und -Jugendlichen“ zusammengefasst und erweitert worden.

Charakteristisch für den Entstehungsprozess von Leitlinien sind intensive und zeitaufwendige Prozesse. Um einen politischen Auftrag und eine verbindliche Verabschiedung durch den Jugendhilfeausschuss bzw. den Stadt- oder Gemeinderat zu erreichen, sind umfassende Diskussionen und Abstimmungen zwischen der Mädchen*arbeit, der Jugendhilfe und der Politik notwendig.

Letztlich ist für die erfolgreiche Umsetzung die konkrete Überführung der Leitlinien in die Praxis entscheidend. Sind Leitlinien auf politischer Ebene verabschiedet, geht es in den weiteren Arbeitsschritten um die Umsetzung und Überprüfung der Vereinbarungen. Erst jetzt zeigt sich, in welchem Umfang die festgelegten Standards auch (fach-)politisch gewollt sind. Entscheidend ist, wie verbindlich die Vorgaben für alle Einrichtungen sind und wie kontinuierlich sie als Querschnittsaufgabe gehandhabt werden. Ein maßgelbliches Kriterium ist die Erarbeitung und Festlegung von Indikatoren, anhand derer sich der Umsetzungsgrad von Leitlinien messen lässt.

Mädchen*gerechte Jugendhilfeplanung

In das jugendpolitische Instrument der Jugendhilfeplanung wurde vor allem in den 1990er Jahren große mädchen*politische Hoffnungen gesetzt. Jugendhilfeplanung ist das gesetzlich festgeschriebene Element, mit dem der Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Rahmen seiner Gesamtverantwortung dafür zu sorgen hat, dass alle Aufgaben des Kinder- und Jugendhilfegesetzes erfüllt sowie zukunftsgerichtet ausgestaltet werden. Teil der Jugendhilfeplanung ist auch die Erhebung quantitativer und qualitativer Daten, beispielweise im Rahmen von Bestandserhebungen oder Bedarfsfeststellungen.

In den ersten Jahren nach der Veröffentlichung des Gesetzes wurden zahlreiche Projekte, Tagungen und Veröffentlichungen initiiert, die die mädchen*gerechte Jugendhilfeplanung zum Thema hatten (beispielsweise Bohn 1996; SPI 1999). Kernanliegen der Akteur*innen waren die Implementierung der Kategorie Geschlecht als Analysekriterium sowie die stärkere Berücksichtigung von Mädchen* sowie ihrer Interessen in den Planungsprozessen.

Die Bilanz der Umsetzungspraxis fällt nüchtern aus, sowohl in Bezug auf die Entwicklung der Jugendhilfeplanung im Allgemeinen als auch in Bezug auf die Nutzbarkeit des Instruments aus mädchen*politischer Sicht. Zwar haben viele Jugendämter das Aufgabengebiet der Jugendhilfeplanung mit einer Planstelle verankert, deren Umfang und Qualität sind jedoch äußerst heterogen. Eine Befragung aller Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg hat 2015 ergeben, dass ein Viertel der Kreise Jugendhilfeplanung mit Stellenprozenten bis maximal 20% einer Vollzeitstelle betreibt (vgl. Daigler 2020). Unter diesen Voraussetzungen werden Handlungsfelder der Jugendhilfe oftmals als Teilplanungen nacheinander oder nebeneinander in den Blick genommen, während inhaltliche und systematische Verknüpfungen zwischen den einzelnen Handlungsfeldern fehlen. Insgesamt lässt sich sagen, dass das Potential der Jugendhilfeplanung als Instrument einer zukunftsorientierten Steuerung bisher nicht voll ausgeschöpft ist.

Auch die Hoffnungen auf die Implementierung mädchen*spezifischer Themenstellungen in die Planungsprozesse haben sich in der Breite weitgehend zerschlagen. An die Diskurs- und Arbeitsprozesse der Mädchen*arbeit (wie sie z. B. in den Mädchen*arbeitskreisen stattfinden) ist die örtliche Jugendhilfeplanung häufig nur lose angebunden. Relevante Themen der Mädchen*arbeit bleiben ungehört bzw. unbearbeitet – nicht nur in der Jugendhilfeplanung, sondern auch in Jugendbeteiligungsverfahren oder bei der Erstellung von Surveys und Expertisen, die wichtige Datengrundlagen für weitere Steuerungen darstellen. Beteiligung von Mädchen* an Planungsprozessen, beispielsweise bei der Ausgestaltung eines neu zu bauenden Jugendhauses oder eines Spielplatzes, findet in Teilen zwar statt, bleibt jedoch oftmals mit der Mädchen*arbeit unverbundenes Verwaltungshandeln.

Mädchen*politisches Engagement außerhalb institutioneller Formen

Angesichts des langen Atems, den mädchen*politische Prozesse auf institutioneller Ebene häufig erfordern, tun Akteur*innen der Mädchen*arbeit gut daran, sich auch außerhalb dieser Formen öffentlichkeitswirksames Gehör zu verschaffen.

Gute Anlässe bieten Internationale Tage bzw. Aktionszeiträume, die auf intersektionale Diskriminierungen und gesellschaftliche Ungerechtigkeiten aufmerksam machen, beispielsweise der Black History Month (im Februar), der Weltfrauen*tag (am 8. März), der Romnja* Power Month (vom 8. März bis zum 8. April) oder der Internationale Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie (am 17. Mai).

Kreative Ideen tragen dazu bei, die Anliegen von Mädchen* sowie das Arbeitsfeld der Mädchen*arbeit in der Fachöffentlichkeit sichtbar zu machen. Ein good-practice-Beispiel ist die Aktion „Stand up! Mädchen* zeigen Meinung!“ der LAG Mädchen*politik Baden-Württemberg. In diesem Projekt ging es um Werte, die Mädchen* wichtig sind, um ihre Wünsche, die sie für ihr eigenes Leben haben, und um ihre Forderungen, die sie für ein gutes Leben und Aufwachsen an die Gesellschaft stellen. Mädchen*gruppen aus ganz Baden-Württemberg gestalteten dazu Papp-Aufstellfiguren, sogenannte Standups, die die Körperumrisse verschiedener Mädchen* trugen. Die teilnehmenden Mädchen* setzten sich mit den Lebens- und Sozialisationsbedingungen auseinander. Sie reflektierten, formulierten und gestalteten, was ihnen selbst und was ihnen in ihrem Lebensumfeld und ihrer Region wichtig und wertvoll ist. Die fertig gestalteten Aufstellfiguren wurden zentral in Stuttgart in zeitlicher Nähe zum Internationalen Weltmädchen*tag 2016 im Foyer des baden-württembergischen Landtags präsentiert. Die Vernissage während der Mittagspause des Parlaments bot eine gute Gelegenheit, rund 100 Mädchen*, ihre pädagogischen Begleiter*innen sowie interessierte Landtagsabgeordnete miteinander ins Gespräch zu bringen und ihre Anliegen nachhaltig in Erinnerung zu halten.

Mädchen*politik muss jedoch nicht nur nach außen treten, sondern sich auch nach innen hin weiterentwickeln.

Mädchen*arbeit ist einem hohen Legitimationsdruck ausgesetzt, der die fachpolitische Weiterentwicklung des Arbeitsfeldes erschwert und oftmals viel Kraft kostet. Schnell wird die Bedeutung von Mädchen*arbeit pauschal in Zweifel gezogen: lässt bei einem Angebot die Nachfrage nach oder kommen Mädchen*  nicht mehr zum Angebot, wird die Frage gestellt, ob Mädchen*arbeit „heute überhaupt noch notwendig“ sei, anstatt danach zu fragen, wie Mädchen* zukünftig wieder besser erreicht werden können und was dafür zu tun ist, damit sie die Angebote der Jugendhilfe für sich nutzen. Wiederholte Erfahrungen dieser Art tragen zur Destabilisierung der Mädchen*arbeit bei und führen zu Verunsicherungen derjenigen, die Mädchen*arbeit praktisch umsetzen. In der Folge fragen sich auch viele Kolleginnen aus dem Arbeitsfeld selbst, ob es noch zeitgemäß ist, und kommen ins Zweifeln (vgl. Pohlkamp 2020).

Zur Destabilisierung des Arbeitsfeldes trägt auch bei, dass die Zuständigkeit für das Thema Mädchen*arbeit häufig zwischen der Kinder- und Jugendhilfe und der Gleichstellungspolitik hin- und hergeschoben wird. So kommt es durchaus vor, dass Jugendämter mit dem Argument, sich doch um Kinder und Jugendliche im Allgemeinen zu kümmern und keine ausgewiesenen Ressourcen für die Mädchen*arbeit zu haben, an die Gleichstellungsstellen verweisen. Die Verantwortlichkeit für das Thema Mädchen*arbeit und der gesetzliche Auftrag einer geschlechterreflektierenden Arbeit mit jungen Menschen, wie er im SGB VIII formuliert ist, drohen in diesen Fällen verloren zu gehen. Bestenfalls gelingt es, beide fachpolitischen Bereiche – die Jugend- und die Gleichstellungspolitik – mit ins Boot zu holen.

Ein erster zentraler Schritt ist daher, überall dort, wo keine Anbindung an Netzwerke oder an Kolleginnen der Mädchen*arbeit besteht, Diskursräume wiederzubeleben oder neu zu schaffen, um gemeinsam Grundlagen zu erarbeiten, nach den Lebenswelten der verschiedenen Mädchen* zu fragen und zu überlegen, warum es wichtig ist, Angebote für sie umzusetzen.

Darüber hinaus ist das Arbeitsfeld der Mädchen*arbeit dringend aufgefordert, die Lebensrealitäten von Mädchen* und von als weiblich gelesenen Jugendlichen stärker als bisher in ihren Fokus zu rücken, die in Diskursen oder fachpolitischen Debatten ausgeblendet werden. Eine Mädchen*arbeit, die sich an den Lebensrealitäten unterschiedlicher Mädchen*, Kinder und Jugendlicher orientiert, muss sich selbstkritisch mit ihrer eigenen Verstrickung in Machtverhältnisse beschäftigen.

Literaturnachweis

  • Bohn, Irina (Hrsg.) (1996): Von der mädchengerechten zur integrierten mädchenbewußten Jugendhilfeplanung. Stuttgart/Berlin/Köln: Kohlhammer.
  • Daigler, Claudia (2020): Jugendhilfeplanung. www.socialnet.de/lexikon/Jugendhilfeplanung (Abfrage 21.12.2022).
  • FUMA – Frauen unterstützen Mädchenarbeit e.V. (Hrsg.) (1998): Bestandsaufnahme und Bedarfsanalyse von Mädchenarbeitskreisen und Mädchennetzwerken in NRW. Gladbeck.
  • FUMA – Frauen unterstützen Mädchenarbeit e.V. (Hrsg.) (2001): Kommunale Leitlinien zur Förderung der Arbeit mit Mädchen und jungen Frauen in der Jugendhilfe in Nordrhein-Westfalen. Gladbeck.
  • Graff, Ulrike (2002): Netzwerke und Organisationsstand von Mädchenarbeit. In: Sachverständigenkommission 11. Kinder- und Jugendbericht (Hrsg.): Mädchen- und Jungenarbeit – Eine uneingelöst fachliche Herausforderung. München: Deutsches Jugendinstitut, S. 265–276.
  • Häfner, Ulrike (2009): Gemeinsam kraftvoll. Mädchenpolitik/Mädchenarbeit in den neuen Bundesländern. In: BAG Mädchenpolitik e.V. (Hrsg.): 10 Jahre Mädchenpolitik – aktive Politik für Mädchen und Frauen. Schriftenreihe zur Mädchenarbeit und Mädchenpolitik, Heft 10, Berlin, S. 36–39.
  • LAG Mädchen*arbeit in NRW e.V. (Hrsg.) (2019): Mädchen*arbeit reloaded. Qualitäts- und Perspektiventwicklung (queer)feministischer und differenzreflektierter Mädchen*arbeit. Wuppertal.
  • Pohlkamp, Ines: Von den Schwierigkeiten einer funktionierenden Netzwerkbildung in der Mädchen*arbeit (2020). In: LAG Mädchen*arbeit in NRW (Hrsg.): Betrifft Mädchen, Heft 4, Weinheim: Beltz, S. 160-165.
  • SPI Berlin Bundesmodell „Mädchen in der Jugendhilfe“ (Hrsg.) (1999): Neue Maßstäbe. Mädchen in der Jugendhilfeplanung. Berlin: FATA MORGANA.
  • Wallner, Claudia (2009): Mädchenarbeit im Rahmen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG): Heißt Recht haben auch Recht bekommen? In: BAG Mädchenpolitik e.V. (Hrsg.): Schriftenreihe zur Mädchenarbeit und Mädchenpolitik, Heft 10, Berlin, S. 32-35.
  • Wallner, Claudia (2019): BAG Mädchenpolitik: 20 Jahre und kein bisschen leise. In: BAG Mädchenpolitik e.V. (Hrsg.): Schriftenreihe zur Mädchenarbeit und Mädchenpolitik, Heft 17, Berlin, S. 12-21.
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