Newsletter 05/24 des Netzwerk Teilzeitausbildung Baden-Württemberg
Netzwerk Teilzeitausbildung BW

NEWSLETTER 05/2024

Liebe Mitglieder des Netzwerks Teilzeitausbildung Baden-Württemberg,

kurz vor den Schulferien melden wir uns noch bei Ihnen mit dem aktuellen Newsletter.

Wir freuen uns sehr, viele von Ihnen beim Online-Fachtag "Neue Zielgruppen der Teilzeitausbildung – Grenzen und Möglichkeiten" am 10. Juni zu sehen. Für alle, die bisher noch nicht angemeldet sind: kurzfristige Anmeldungen sind noch möglich!

Noch ein bisschen hin ist es bis zur Fortbildung  „Handlungs- und Argumentationstraining gegen populistische Äußerungen im Ausbildungs- und Arbeitsumfeld". Sie findet am 28. November in Stuttgart statt. Anmeldungen sind jedoch jetzt schon möglich!

Ihnen allen schöne Feier- und vielleicht auch Urlaubstage!

Herzliche Grüße


Ulrike Sammet und Anja Tschanter

Neues aus dem Netzwerk Teilzeitausbildung BW

Online Fachtagung: Neue Zielgruppen der Teilzeitausbildung - Grenzen und Möglichkeiten

Wir laden Sie herzlich zu unserer kostenfreien Onlineveranstaltung „Neue Zielgruppen der Teilzeitausbildung – Grenzen und Möglichkeiten“ am 10. Juni ein. Die Möglichkeit einer Teilzeitausbildung gemäß dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) wurde zu Beginn des Jahres 2020 für alle Ausbildungsinteressierten erweitert. Vor der Gesetzesänderung war die Teilzeitausbildung hauptsächlich auf Personen mit familiären Verpflichtungen ausgerichtet. Jetzt können auch weitere Personengruppen für die Ausbildung und Fachkräftesicherung erreicht werden. So ergeben sich bspw. berufliche Perspektiven für Menschen, die durch das Erlernen der deutschen Sprache oder durch psychische und physische Einschränkungen keine Ausbildung in Vollzeit absolvieren können. Bei dieser Fachtagung möchten wir Ihnen für vier exemplarische Zielgruppen einen Input von Expert*innen bieten, die Erfahrungen mit der Umsetzung von Projekten zur Förderung von Teilzeitausbildung haben. Weiterhin wollen wir Auszubildende persönlich zu Wort kommen lassen, die von ihren Erfahrungen berichten.


Fortbildung „Handlungs- und Argumentationstraining gegen populistische Äußerungen im Ausbildungs- und Arbeitsumfeld“

Diese Fortbildung des Netzwerks Teilzeitausbildung Baden-Württemberg findet am 28. November in Stuttgart statt. Sie richtet sich an Menschen, die bspw. mit Gruppen arbeiten, Teilzeitauszubildende beraten und begleiten oder im kollegialen Gespräch mit rechtspopulistischen Äußerungen konfrontiert werden. Das Handlungs- und Argumentationstraining informiert und sensibilisiert für menschenverachtende Einstellungen, Diskriminierung und ungleiche Chancen in der Gesellschaft. Das Training vermittelt Strategien für zivilcouragiertes Verhalten in der Konfrontation mit Populismus und Vorurteilen und bietet Raum, um diese einzuüben.


Termine anderer Anbieter

Zukunftskonferenz zur ressortübergreifenden Gleichstellungsstrategie des Landes

Nach einem gelungenen Auftakt mit rund 160 Teilnehmenden aus Politik, Gesellschaft, Wissenschaft und Wirtschaft im Februar findet am 7. Juni 2024 im Hospitalhof in Stuttgart die groß angelegte Beteiligungsveranstaltung zur ressortübergreifenden Gleichstellungsstrategie statt. Das Sozialministerium lädt herzlich dazu ein, an diesem Tag an der Umsetzung der Vision eines Baden-Württembergs zu arbeiten, in dem Frauen und Männer gleichberechtigt und chancengleich leben können. Unter anderem wird das Thema Vereinbarkeit von Berufstätigkeit und Privatleben in einem Workshop behandelt, in dem auch die Teilzeitausbildung gut platziert ist.


SGB II – Intensiv-Online-Seminar

In diesem fünftägigen Online-Seminar von Harald Thomé (Referent für Sozialrecht) geht es geballt und intensiv um das SGB II - Leistungsrecht / Bürgergeld, es werden die Details auseinandergenommen, die Gesetzesvorschriften zerpflückt, die Praxispunkte rausgearbeitet und klein fein zerlegt. Wer sich geballt tiefer mit dem SGB II und den Rechtsänderungen rund um das Bürgergeldgesetz auseinandersetzen will, ist hier genau richtig. Termin: 16. bis 20. September 2024.


Wissenswertes

Neue Anwendungshinweise für Chancen-Aufenthaltsrecht vom BMI

Das BMI hat neue Anwendungshinweise zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts herausgegeben. Dieses Recht richtet sich an Menschen, die trotz bestehender Ausreisepflicht seit langer Zeit in Deutschland leben und Teil der Gesellschaft geworden sind. Die Verantwortung, die Voraussetzungen für ein Bleiberecht gemäß den §§ 25a und 25b des Aufenthaltsgesetzes zu erfüllen, liegt bei den Betroffenen. Dennoch sollen Anreize gesetzt und Unterstützung gewährt werden, um ein Bleiberecht nach einem 18-monatigen Aufenthalt zu erreichen. Die Ausländerbehörden sind angehalten, die Betroffenen bei ihren Bemühungen zu unterstützen und auf weiterführende Hilfsangebote hinzuweisen. Konkret sollen sie Möglichkeiten zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur Erlangung der deutschen Sprachkenntnisse aufzeigen.


Bundesweite Regelung der Pflegeassistenzausbildung

Die bundesrechtliche Pflegeassistenzausbildung laut allgemeiner Information voraussichtlich zum 1. Januar 2026 beginnen. Mit diesem Format sollen die 27 verschiedenen Ausbildungsberufe in den Pflegehilfeberufen, welche es derzeit in den 16 Bundesländern gibt, abgelöst werden. In Baden-Württemberg soll zum 1. Juli 2024 die neue generalisierte Hilfeausbildung nach dem Landesgesetz in Kraft treten. Nach dem o. g. Sachverhalt ermöglicht es aber das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration aufgrund einer Übergangsregelung, die bisherigen Ausbildungsberufe in der Altenpflegehilfe und Gesundheits- und Krankenpflegehilfe bis längstens 31.12.2027, nach der alten Gesetzeslage auf Landesebene, weiterhin durchzuführen.


Strukturdaten aus der Pflege

Anlässlich des Internationalen Tags der Pflege am 12. Mai hat die Regionaldirektion Baden-Württemberg Strukturdaten zur Beschäftigung im Bereich der Pflege veröffentlicht. Zum Stichtag 30.06.2023 arbeiteten knapp 200.000 Personen in Baden-Württemberg als sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Pflegeberufen. Das sind rd. 700 (+0,4 Prozent) mehr als im Vorjahr. Gegenüber 2019 haben die sozialversicherungspflichtig beschäftigten Pflegekräfte um knapp 11.000 (+ 5,8 Prozent) zugenommen. Fünf von sechs Beschäftigten in den Pflegeberufen sind Frauen. Rund jede/-r zweite sozialversicherungspflichtige Pflege-Beschäftigte arbeitet in Teilzeit. Von den knapp 200.000 sozialversicherungspflichtig beschäftigten Pflegekräften sind über 125.000 als Fachkräfte tätig (63 Prozent), weitere knapp 30 Prozent (rd. 59.000) als Helfer*innen. Im Dezember 2023 suchten in Baden-Württemberg knapp 4.000 Arbeitslose eine Beschäftigung in einem Pflegeberuf, rund 70 Prozent (2.800) von ihnen auf Helfer*innenniveau, nur rund 1.000 auf Fachkraftniveau. In der Pflege waren 3.800 Arbeitsstellen gemeldet, rund 70 Prozent (2.600) der gemeldeten Arbeitsstellen auf das Fachkraftniveau.


Lebensunterhalt stammt bei Frauen seltener aus eigener Erwerbstätigkeit als bei Männern

Gut drei Viertel (76 %) der Personen im Haupterwerbsalter von 25 bis 64 Jahren in Deutschland haben ihren Lebensunterhalt im Jahr 2023 überwiegend durch ihre eigene Erwerbstätigkeit finanziert. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich der Veröffentlichung der Erstergebnisse des Mikrozensus 2023 mitteilt, waren dies 34,5 Millionen Personen. Große Unterschiede hinsichtlich der Quelle für den überwiegenden Lebensunterhalt gab es zwischen Männern und Frauen: Während Männer im Alter von 25 bis 64 Jahren zu 83 % die Mittel für den Lebensunterhalt aus ihrer eigenen Erwerbstätigkeit bezogen, traf dies auf nur 69 % der Frauen zu. Frauen gaben dagegen zu 13 % die Unterstützung durch Angehörige (Männer: 2 %) und zu 2 % Elterngeld (Männer 0,1 %) als überwiegenden Lebensunterhalt an.


Förderprogramme

Land startet Förderaufruf „Modernisierung Junges Wohnen“

Um bezahlbaren Wohnraum für Auszubildende zu erhalten und weiterzuentwickeln, startet das Land einen Förderaufruf zur Modernisierung im Bereich Junges Wohnen. Interessenten können sich bis zum 30. September 2024 melden. Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg unterstützt in diesem Jahr erstmalig die Modernisierung von Wohnheimplätzen für Auszubildende. Mit dem Förderaufruf werden Interessenten aufgefordert, bis zum 30. September 2024 ihr Interesse für die alsbaldige Förderung eines beabsichtigten und bereits konkretisierten Bauvorhabens beim Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen anzumelden.


Förderaufruf „Integration vor Ort – Stärkung kommunaler Strukturen“

Das Land unterstützt Integrationsprojekte mit über zwei Millionen Euro. Gefördert werden beispielsweise Initiativen, die den Zugang zu bestehenden Angeboten kultursensibel gestalten und damit für Menschen mit Migrationsgeschichte erleichtern. Förderanträge können bis zum 21. Mai 2024 gestellt werden.


Veröffentlichungen und Materialien

BIBB-Berufsbildungsbericht 2024 veröffentlicht

Der Berufsbildungsbericht 2024 ist im Anschluss an die Befassung des Bundeskabinetts vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) veröffentlicht worden. Zur Teilzeitausbildungsquote gibt es darin die folgende Information: Im Jahr 2022 wurden 2.235 neue Berufsausbildungsverträge in Teilzeit abgeschlossen. Das entspricht einem Anteil von 0,5 % an allen Neuabschlüssen 2022. Parallel mit dem Erscheinen des Berufsbildungsberichts veröffentlicht der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) auch seine Stellungnahme. Der BIBB-Hauptausschuss hat die gesetzliche Aufgabe, die Bundesregierung in grundsätzlichen Fragen der Berufsbildung zu beraten. Dazu gehört laut Berufsbildungsgesetz (BBiG) auch die Stellungnahme zum Entwurf des Berufsbildungsberichts. Der Hauptausschuss ist zu gleichen Teilen mit Vertreterinnen und Vertretern von Bund, Ländern sowie Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen besetzt.


Kombinierte Statistiken: Die am stärksten besetzten Ausbildungsberufe

Jährlich werden Ranglisten der am stärksten besetzten Ausbildungsberufe gemäß Berufsbildungsgesetz (BBiG) und Handwerksordnung (HwO) veröffentlicht. Schulische Berufsausbildungen werden in diesen Rangfolgen nicht ausgewiesen. Die Berücksichtigung unterschiedlicher Statistiken ermöglicht es, auch die schulischen Berufsausbildungen bei den Rankings einzubeziehen und dadurch den Blick auf das Feld zu vervollständigen. Es wird einmal mehr deutlich, dass die Berufspräferenzen junger Frauen häufig außerhalb des Ausbildungssystems nach BBiG/HwO liegen.


Präsentationen zum Familienpolitischen Gespräch am 19. April

Am 19. April fand im Hospitalhof eine Veranstaltung der Reihe „Familienpolitisches Gespräch“ statt. Wie gestalten Familien ihren Alltag zwischen Erwerbstätigkeit, Fürsorge und (fehlender) Infrastruktur? Wie hat sich das Familienleben verändert und wie wird es sich über die aktuellen Krisen hinaus verändern? Wo steht die Familienpolitik in Baden-Württemberg und welche Weiterentwicklungsperspektiven gibt es? Dazu gab es eine Keynote von Prof. Pia S. Schober, P.D, Institut für Soziologie an der Eberhard Karls Universität Tübingen. Sie ist Mitglied der Sachverständigenkommission zum Zehnten Familienbericht auf Bundesebene. Im Anschluss stellte das Mütterforum Baden-Württemberg seine Studie zur Lebensrealität junger Familien vor. Die Präsentationen zur Veranstaltung stehen jetzt durch den Landesfamilienrat zur Verfügung.


Sonstiges

Wettbewerb „familyNET 4.0“

Zukunftsweisende und nachhaltige Konzepte für eine moderne Unternehmenskultur sind ein wichtiger Faktor in der Fachkräftegewinnung und Fachkräftesicherung von Unternehmen. Der landesweite Wettbewerb familyNET 4.0 geht unter dem neuen Motto „familyNET 4.0 – Der Wettbewerb für eine moderne Unternehmenskultur“zum sechsten Mal an den Start. Die Preisträger*innen erhalten durch dieAuszeichnung des Wirtschaftsministeriums und durch den Arbeitgeberverband Südwestmetall ein besonderes Alleinstellungsmerkmal für die Ansprache von Fach- und Führungskräften in Form eines Awards, einer Urkunde und einem Signet für Ihre Website. Bewerbungsschluss ist der 08. September 2024.


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Netzwerk Teilzeitausbildung BW

Ulrike Sammet

Geschäftsführerin und Referentin
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