Die Ärztin Kristina Hänel will
Verfassungs- beschwerde einlegen, nachdem sie nach §219 Stgb wegen der Werbung
für Schwanger- schaftsabbrüche verurteilt wurde.
Viele Frauen* solidarisieren sich
mit Kristina Hänel und stellen wichtige Informationen über
Schwangerschaftsabbrüche bereit. Denn Personen, die keine Abbrüche vornehmen,
dürfen informieren. Vor vier Jahren wurde sie erstmals verurteilt.